STA:
Hinweis: Erkrankung am Prüfungstag
Bei einer Erkrankung am Prüfungstag ist ein ärztliches Attest mit Angabe der Dauer der Prüfungsunfähigkeit unverzüglich dem Prüfungsamt vorzulegen, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf.
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15.05.2024 Kreft, Jessica