19.02.2026
Von: Walker, Gottfried
Für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bedarf es nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sachkundiger Personen, die eine behördliche Prüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung ablegt haben. Dabei muss in Unternehmen, die Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse abgeben, in jeder einzelnen Filiale eine sachkundige Person vorhanden sein. Wir bereiten Sie in diesem für Sie kostenlosen Kurs auf die amtliche umfassende Sachkundeprüfung vor. Sie können die Prüfung hier an Ihrer Hochschule ablegen.