13.06.2024
Von: Wagenaar, Ella
Wie jedes Semester beginnt bald wieder die Prüfungszeit. Bitte daran denken, dass bei einer Erkrankung am Prüfungstag ein ärztliches Attest mit Angabe der Dauer der Prüfungsunfähigkeit unverzüglich dem Prüfungsamt vorzulegen ist, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf.