Einzelansicht der Infosys-Nachricht

13.03.2025
Von: Batke, Monika

Start der Vorlesung zum Erwerb der Sachkunde nach §11 Chemikalienverbotsverordnung

Erste Vorlesung Fr. 14.3. 15:45-19 Uhr, T1102 - Jetzt in Moodle einschreiben!

Die „umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV“:

 

Teil 1: Toxikologie (Dr. Monika Batke, HSEL)

 

Teil 2: Rechtlicher Teil (Dr. Lena Helmerichs, GAA Emden)

 

Teil 3: Biozide und Pflanzenschutzmittel (Prof. Dr. Gottfried Walker, HSEL)

 

Für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bedarf es nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sachkundiger Personen, die eine behördliche Prüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung ablegt haben. Dabei muss in Unternehmen, die Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse abgeben, in jeder einzelnen Filiale eine sachkundige Person vorhanden sein. Wir bereiten Sie in diesem für Sie kostenlosen Kurs auf die amtliche umfassende Sachkundeprüfung vor.

 

Unsere Hochschule hat als eine von ganz wenigen Hochschulen in Niedersachen die Anerkennung für die Durchführung solcher Kurse und auch die Berechtigung zur Abnahme der amtlichen Prüfung. Vergleichbare Kurse bei kommerziellen privaten Anbietern wie TÜV, Dekra u.a. kosten ca. 1500-2000,- € (pro Person!) und dauern in der Regel eine Woche in Vollzeit. Sie können die "Sachkunde" hier in Emden an Ihrer Hochschule kostenlos erwerben!

 

ECTS-Punkte: keine. Der Sachkundekurs ist ein Zusatzangebot zu Ihrem Studium.

 

Prüfungsform und –dauer: Amtliche Prüfung gemäß Chemikalienverbotsverordnung bei uns an der Hochschule!