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13.06.2024
Von: Wagenaar, Ella

Erkrankung am Prüfungstag

Bei einer Erkrankung am Prüfungstag ist ein ärztliches Attest im Original mit Angabe der Dauer der Prüfungsunfähigkeit unverzüglich dem Prüfungsamt vorzulegen, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf.

Wie jedes Semester beginnt bald wieder die Prüfungszeit. Bitte daran denken, dass bei einer Erkrankung am Prüfungstag ein ärztliches Attest mit Angabe der Dauer der Prüfungsunfähigkeit unverzüglich dem Prüfungsamt vorzulegen ist, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf.