Kompetenzreglung des Controllings
Kompetenzreglung des Controllings
Es werden dem Träger der Controllingaufgaben Kompetenzen und Verantwortungen zugewiesen. Der Controller hat die Befugnis, jede Maßnahme ergreifen zu können, um die Controllingaufgaben ordnungsgemäß durchzuführen. Die Übertragung von Kompetenzen wird als Delegation bezeichnet. Der Controller verpflichtet sich, die ihm übertragenden Aufgaben und Kompetenzen richtig auszuführen und Verantwortung zu übernehmen. Kompetenzformen sind: • Verfügungskompetenz: Recht, über Objekte oder Hilfsmittel zu verfügen • Antragskompetenz: Recht, dass über einen bestimmten Sachverhalt entschieden werden kann • Mitsprachekompetenz: Recht, das eine Stelle nicht unabhängig entscheiden kann, sodass ein Controller miteinzubeziehen ist • Entscheidungskompetenz: Recht, zwischen verschiedenen Handlungsalternativen wählen zu können • Anordnungskompetenz: Recht, anderen Stellen Anordnungen geben zu können Welche Kompetenzen jeder im Einzelnen zugewiesen bekommt, hängt von der Art und dem Umfang der Controllingaufgaben ab.
Quelle: Vgl. Liessmann Konrad, Gabler Lexikon Controlling und Kostenrechnung, Wiesbaden, Gabler Verlag, 1997, S. 352f.