Durchschnittsprinzip
Das Durchschnittsprinzip ist ein Begriff der Kostenrechnung und gehört zu den Kostenverteilprinzipien. Sie ist neben dem Tragfähigkeitsprinzip eine weitere Möglichkeit der Verrechnung der Gemeinkosten, wenn eine Anwendung des Verursachungsprinzips, d. h. eine verursachungsgerechte Verteilung der Kosten, nicht möglich ist.
Nach dem Durchschnittsprinzip werden die Gemeinkosten durch die Anzahl der Kalkulationsobjekte dividiert. Dieser Durchschnittswert wird auf das jeweilige Kalkulationsobjekt verrechnet.
Quellen
- Wöhe. G. (2005): Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 22. Auflage, Vahlen, München
Verfasser: Manuel Blumhoff