Datenschutz
Unter Datenschutz versteht man die Einhaltung der gesetzlichen und betrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Personen zur Sicherheit des Informationshaushaltes und vor Verletzung der Vertraulichkeit. Ziel des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass die Person durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht eingeschränkt wird. Als Beispiel seien hier das „Recht am eigenen Bild“ oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu nennen.
Datenschutz versteht sich als aktiver Schutz des Einzelnen und beschränkt sich nicht nur auf den passiven Schutz zur Abwehr von Gefahren und Missbrauch. Sie ist die Menge aller Vorkehrungen zur Verhinderung unzulässiger Informationsverarbeitung und umfasst jede Phase vom Beschaffen der Information über die Erfassung und Zusammenstellung bis zur Weitergabe oder Nutzung sowie der Veränderung oder Löschung.
Quellen
- Bundesdatenschutzgesetz, Beck-Texte im dtv, 6. Auflage 2014, München
- Hansen/Neumann (2005): Wirtschaftsinformatik 1 – Grundlagen und Anwendungen, 9. Auflage, Lucius § Lucius, Stuttgart
- Stahlknecht (2005): Einführung in die Wirtschaftsinformatik, 11. Auflage, Springer, Berlin
Verfasser: Manuel Blumhoff