Außenhandel
Der Außenhandel ist der grenzüberschreitende Warenverkehr einer Volkswirtschaft. Die Grundlage der internationalen Arbeitsteilung bildet der Außenhandel. Der Unterschied zwischen Außenhandel und Binnenhandel ist graduell zu sehen und wird bestimmt durch die Verschiedenartigkeit der Rahmenbedingungen zwischen nationalem und internationalem Geschäft. Diese kommen zum Ausdruck durch unterschiedliche politische, wirtschaftliche, rechtliche und kulturelle Rahmenbedingungen zwischen den beteiligten Ländern. Je fremd-artiger die Rahmenbedingungen sind, desto höher sind in der Regel auch die Anforderungen an die Geschäftsanbahnung, sowie die Gestaltung und Abwicklung der Außenhandelsbeziehungen. Je gleichartiger diese sind, desto mehr verlieren die internationalen Handelsbeziehungen ihren Außenhandelscharakter und nähern sich dem Binnenhandel. Konstitutiv für den Außenhandel sind letztlich immer staatliche Grenzen überschreitende Handelsbeziehungen. Binnenhandel liegt demgegenüber dann vor, wenn es sich um innerstaatliche Handelsbeziehungen handelt.
Quellenverzeichnis
- Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Außenhandel wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/989/aussenhandel-v12.html (Stand 01.06.2015, 13:14 Uhr)
Verfasser: Corinna Witt