Aufwand
Ein anderes Wort für Aufwand sind Aufwendungen. Das Wort Aufwendungen hat im Rechnungswesen, Steuerrecht und Handelsrecht unterschiedliche Bedeutungen. Im Rechnungswesen wird unter einem Aufwand die periodisierten Ausgaben einer Unternehmung für die während einer Abrechnungsperiode verbrauchte Güter, Dienstleistungen und öffentliche Abgaben verstanden. Diese werden in der Erfolgsrechnung den Erträgen gegenübergestellt. Im Steuerrecht wird zwischen abzugsfähigen Aufwendungen und nicht abzugsfähigen Aufwendungen unterschieden. Im Handelsrecht wird unter Aufwendungen das dem Handlungs-gehilfen und Handelsvertreter sowie dem Beauftragten und Geschäftsführer zustehende Recht auf Aufwendungsersatz verstanden.
Quellenverzeichnis
- Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Aufwendungen wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/54283/aufwendungen-v8.html (Stand 01.06.2015, 12:47 Uhr)
Verfasser: Corinna Witt