Ad hoc-Meldungen
Ad hoc ist aus dem lateinischen und bedeutet soviel wie ‚aus dem Stand heraus‘. Diese Meldungen sind für Aktiengesellschaften, nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes, verpflichtende Tatsachen, die den Börsenpreis essentiell beeinflussen können, bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung, die als erstes an die Börse selber und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (Bafin) gegeben wird, muss ebenfalls an den Markt und die Unternehmensregister weitergeleitet werden.[1]
Quellen
- [1] Vgl.: www.finanzen-lexikon.de/lexikon/ad-hoc-meldung.htm 19.06.2008