Abschreibungsrechnung
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, das Anlagevermögen jährlich abzuschreiben, damit die Wertminderung der Anlagen (z. B. Maschinen) buchhalterisch festgehalten wird. Die Abschreibung erscheint in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Finanzbuchhaltung als gewinnmindernder Aufwand, um Ersatzinvestitionen zu gewährleisten. Auch hat die Abschreibung für das Unternehmen steuerliche Vorteile, denn es ist weniger Gewinn zu versteuern.
Es gibt verschiedene Abschreibungsverfahren:
-Lineare Abschreibung
-Degressive Abschreibung
-Progressive Abschreibung
-Leistungsabschreibung
Jedoch dürfen Vermögensgegenstände, die ab dem 01.01.2011 angeschafft worden sind, steuerrechtlich nur noch linear abgeschrieben werden.
Die Abschreibungsrechnung enthält folgende Grundgrößen:
-Anschaffungs-/Herstellungskosten
-Nutzungsdauer
-Abschreibungsbetrag
-Buchwert
-Restwert
-Abschreibungsprozentsatz.
Quellenverzeichnis
- Vgl. Mergenthal, F.: www.mathebaustelle.de/glossar/abschreibungsrechnung.pdf (abgerufen am 21.05.15)
- Vgl. Reifenschweiler, T.: www.steuerberater-og.de/news/Ab_2011_keine_degressive_Abschreibung_mehr (abgerufen am 21.05.15)
- Vgl. Känel, S. v.: www.iwk-svk-dresden.de/demo/daa-wirtschaftslexikon/Html/A/Abschreibungsrechnung.htm (abgerufen am 21.05.15)