Abschreibungsrechnung

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, das Anlagevermögen jährlich abzuschreiben, damit die Wertminderung der Anlagen (z. B. Maschinen) buchhalterisch festgehalten wird. Die Abschreibung erscheint in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Finanzbuchhaltung als gewinnmindernder Aufwand, um Ersatzinvestitionen zu gewährleisten.  Auch hat die Abschreibung für das Unternehmen steuerliche Vorteile, denn es ist weniger Gewinn zu versteuern.

Es gibt verschiedene Abschreibungsverfahren:

-Lineare Abschreibung

-Degressive Abschreibung

-Progressive Abschreibung

-Leistungsabschreibung

Jedoch dürfen Vermögensgegenstände, die ab dem 01.01.2011 angeschafft worden sind, steuerrechtlich nur noch linear abgeschrieben werden.

Die Abschreibungsrechnung enthält folgende Grundgrößen:

-Anschaffungs-/Herstellungskosten

-Nutzungsdauer

-Abschreibungsbetrag

-Buchwert

-Restwert

-Abschreibungsprozentsatz.

Quellenverzeichnis