Abschreibungsmethoden

Abschreibungsmethoden

Abschreibung ist eine Wertminderung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Es gibt verschiedenen Methoden, um die Abschreibungsbeträge zu berechnen. Durch gesetzliche Vorschriften können diese Abschreibungsmethoden jedoch zum Teil nicht zulässig sein. Lineare Abschreibung: Der Abschreibungsbetrag ergibt sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Diese Methode lässt sich am einfachsten berechnen. Degressive Abschreibung: Bei der geometrisch degressiven Abschreibung werden die Abschreibungsbeträge vom jeweiligen Restbuchwert berechnet und somit nimmt der Abschreibungsbetrag im Zeitverlauf ab. Es wird ein festgesetzter Abschreibungssatz für die Berechnung verwendet. Bei der arithmetisch degressiven Abschreibung fällt der Abschreibungsbetrag je Nutzungsjahr um den gleichen Betrag. Es muss eine arithmetische Reihe gebildet werden, um den Betrag zu bestimmen. Progressive Abschreibung: Bei der geometrisch progressiven Abschreibung nimmt der Abschreibungsbetrag im Zeitverlauf zu. Es wird von einem konstanten Abschreibungssatz ausgegangen. Jedoch wird diese Methode in der Praxis fast nicht angewendet. Auch bei der arithmetisch progressiven Abschreibung nimmt der Abschreibungsbetrag im Zeitverlauf zu. Jedoch wird ein linearer Anstieg wie bei der arithmetischen degressiven Abschreibung unterstellt. Leistungsabschreibung: Der Abschreibungsbetrag ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nach der tatsächlichen Nutzung im Abschreibungsjahr verteilt werden.