Abschreibungsbasis

Die Abschreibungsbasis ist der tatsächliche Wert eines abzuschreibenden Vermögensgegenstandes, also der Ausgangspunkt für die Berechnung der planmäßigen Abschreibung. Mittels verschiedener Abschreibungsverfahren wird der Werteverlust des Wirtschaftsgutes jährlich erfasst und in der Finanzbuchhaltung als Aufwand verbucht. Als Bezugswert  dienen die Anschaffungs- oder Herstellkosten. Wird ein Restwert erwartet, so ist dieser von den Anschaffungs- und Herstellkosten abzuziehen, um die Abschreibungsbasis des Vermögensgegenstandes zu erhalten. Da die Abschreibung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung als gewinnmindernder Aufwand erscheint, um Ersatzinvestitionen zu gewährleisten, sollte die Abschreibungsbasis möglichst dem Wiederbeschaffungswert entsprechen.

In der Kostenrechnung erfolgt die Abschreibung von der Abschreibungsbasis Wiederbeschaffungswert.

Quellenverzeichnis