Das Studierendenparlament (StuPa) ist das oberste Beschluss fassende Wahlgremium (Organ) der verfassten Studierendenschaft. Es wählt unter anderem auch die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und ist auch dessen Aufsichts- und Kontrollorgan.
Das Parlament hat insbesondere die hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen. Es hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern. In diesem Sinne nimmt das Parlament für seine Mitglieder ein politisches Mandat wahr. Die Mitglieder des Parlaments werden demokratisch durch die Studierendenschaft der Hochschule bestimmt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
Aufgaben
Das Studierendenparlament hat die Aufgabe
- Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft zu beschließen,
- die Satzungen und Geschäftsordnungen der studentischen Gremien zu beschließen,
- die Beitragsordnung und die Wahlordnung für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft zu beschließen,
- den Haushaltsplan festzustellen und dessen Ausführung zu kontrollieren,
- die ReferentInnen des AStA zu bestellen, zu entlassen und deren Anzahl festzulegen und über die Entlastung der Mitglieder des AStA zu entscheiden,
- Veränderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge an die Hochschulleitung zu bearbeiten,
- überregionale und internationale Beziehungen zu pflegen