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20.05.2025
Von: Sohn, Martin

Studierende mit Nachteilsausgleich bitte Prüfer informieren!

Studierende mit Nachteilsausgleich müssen rechtzeitig (mind. 1 Woche vor der Prüfung) ihre Prüfer auf den genauen Nachteilsausgleich hinweisen.

Studierende mit Nachteilsausgleich müssen rechtzeitig (mind. 1 Woche vor der Prüfung) ihre Prüfer auf den genauen Nachteilsausgleich hinweisen. Versäumen sie dies, verstoßen sie gegen ihre Mitwirkungspflicht und müssen es hinnehmen, wenn der Nachteilsausgleich nicht praktisch umgesetzt werden kann (wegen fehlnder Aufsicht, direkt anschließender Prüfungen, etc.). Sie verwirken ihr Recht. Daher denken Sie bitte daran, die Prüfer - am besten persönlich oder zumindest per Email - genau zu informieren. Vielen Dank im Voraus! Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung (martin.sohn@hs-emden-leer.de).